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    Häufig gestellte Fragen

    Allgemeine Fragen & Ersparnis

    Woher kommt der finanzielle Vorteil für mich?

    Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland stehen im Wettbewerb um Mitglieder. Daher können sie einen Teil ihrer Leistungen selbst gestalten und unterscheiden sich durch Bonusprogramme, Zusatzleistungen sowie den individuellen Zusatzbeitrag, der von Kasse zu Kasse unterschiedlich hoch ist.

    Wechselst du beispielsweise zu der Krankenkasse, die dir in deiner individuellen Situation am meisten Zusatzleistungen erstattet oder dich durch das jeweilige Bonusprogramm belohnt, maximierst du deine Ersparnis, bzw. deine Rückerstattungen.

    Kostet mich der Wechsel Geld?

    Nein, du hast das freie Kassenwahlrecht und Krankenkassen dürfen für einen Wechsel keine Gebühren verlangen.

    Warum werden mir nicht mehr Krankenkassen als Ergebnis angezeigt?

    Der Vergleichsrechner zeigt nur die besten Optionen an, die für deine Bedürfnisse am relevantesten sind. Damit machen wir die Entscheidung für dich einfacher und du brauchst dir keine 70 Krankenkassen ansehen.

    Was muss ich für das Bonusprogramm bei der neuen Krankenkasse tun?

    Wir begleiten dich nach dem Wechsel selbstverständlich auch dabei deinen Bonus zu bekommen. Dafür werden wir dich erinnern und dir eine genaue Anleitung schicken wie du bei deiner Krankenkasse möglichst unkompliziert und schnellstmöglich an deinen Bonus kommst.

    Kann ich bei jährlicher Zahlung meine Versicherungskosten direkt erstatten lassen?

    Ja! Sobald du die maximale Höhe erreicht hast, die dir deine Krankenkasse erstattet, kannst du die Kosten einreichen.

    Wie finanziert ihr euch?

    Die Krankenkassen zahlen jeweils eine (gleich hohe) Aufwandsentschädigung für einen vermittelten Versicherten. Wir empfehlen die Krankenkassen, die am besten für dich passen, da sie die besten Leistungen in den von dir favorisierten Bereichen bieten.

    Arbeitet ihr für die Krankenkasse?

    Wir können grundsätzlich als unabhängiges Unternehmen mit der Erlaubnis zur Versicherungsvermittlung alle Krankenkassen empfehlen, die dem Kunden einen Vorteil bringen. Dafür zahlen alle Krankenkassen eine gleich hohe Aufwandsentschädigung für einen vermittelten Versicherten.

    Im Vordergrund steht für uns der Vorteil für Dich durch den Wechsel.

    Fragen zum Aufwand & Problemen

    Kann mich die neue Krankenkasse ablehnen?

    Bei dem Wechsel deiner Krankenkasse besteht eine gesetzliche Annahmepflicht, das kann also nicht passieren.

    Können sich meine Leistungen verschlechtern?

    Die Grundleistungen sind für alle Krankenkassen gesetzlich geregelt und zu 95 % gleich. Die Unterschiede ergeben sich ausschließlich durch die individuellen Zusatzleistungen, Bonusprogramme sowie den Zusatzbeitrag.

    Muss ich mich um irgendwas kümmern?

    Nachdem wir deinen Wechsel in die Wege geleitet haben, informiert deine neue Krankenkasse automatisch deine Jetzige. Darum musst du dich nicht kümmern.

    Du brauchst nur deinem Arbeitgeber Bescheid geben. Dazu schicken wir dir eine E-Mail, die eine vorformulierte Nachricht für deinen Arbeitgeber beinhaltet.

    Bin ich während des Wechsels ununterbrochen versichert?

    Ja, beim Wechsel deiner Krankenkasse bist du stets nahtlos versichert.

    Fragen zum Wechsel & Ablauf

    Ab wann beginnt die Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse?

    Die Kündigungsfrist beträgt 2 volle Monate zum Monatsende. Bei der Kündigung im Februar 2025 wechselst du die Krankenkasse somit zum 01.05.2025.

    Wie oft kann ich die Krankenkasse wechseln?

    Normalerweise besteht eine Mindestbindung von 12 Monaten pro Krankenkasse. Erhöht deine derzeitige Krankenkasse jedoch ihren Zusatzbeitrag, hast du ein Recht auf Sonderkündigung bis zum Ende des Monats, in dem der neue Zusatzbeitrag gilt.

    Was passiert mit der Familienversicherung meiner Kinder?

    Sofern deine Kinder derzeit bei dir im Rahmen der Familienversicherung mitversichert sind, werden sie bei deiner neuen Krankenversicherung wie auch zuvor automatisch mitversichert.

    Kann ich meinen Krankenkassenwechsel rückgängig machen?

    Wenn du den Wechsel deiner Krankenkasse online oder telefonisch beantragt hast, hast du ein gesetzliches Widerrufsrecht. Du kannst den Wechsel innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufen – ganz ohne Grund. Der Widerruf muss allerdings schriftlich erfolgen.


    Du hast noch weitere Fragen zum Thema gesetzliche Krankenversicherung?



    Bereit deine Gesundheit zu optimieren?

    Einfach die beste Krankenkasse für dich finden.