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    Informationen und Fragen zum Vergleich der Krankenkasse


    Das Wichtigste in Kürze 

    ● Obwohl 95 % der Grundleistungen gesetzlich festgelegt sind, hat jede Krankenkasse die Möglichkeit, individuelle Zusatzleistungen und Services anzubieten. Dazu zählen beispielsweise Naturheilverfahren, Sportleistungen, kostenlose Zahnreinigungen, Bonusprogramme oder spezielle Leistungen für Kinder.

    ● Das kann sich für Dich lohnen, indem Du zu der Krankenkasse wechselst, die Dir am meisten finanzielle Vorteile bringt. 

    ● Die neue Krankenkasse hat eine gesetzliche Annahmepflicht und Du kannst alle 12 Monate Deine Krankenkasse wechseln. Erhöht Deine Krankenkasse den Zusatzbeitrag, hast du ein Sonderkündigungsrecht.


    Grundlegende Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung

    ● Die Grundleistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind festgelegt und zu ca. 95 % identisch.

    ● Der gesetzlich festgeschriebene allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag.

    ● Die Kündigung Deiner bisherigen Krankenkasse übernimmt beim Wechsel die neue Krankenkasse.

    ● Es besteht eine gesetzliche Annahmepflicht beim Wechsel.


    Warum lohnt sich ein Vergleich?

    Alle Krankenkassen decken die Grundversorgung ab, doch es gibt Unterschiede in Zusatzleistungen, Beiträgen und Serviceangeboten wie spezielle Gesundheitskurse oder alternative Heilmethoden.

    Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland stehen im Wettbewerb um Mitglieder. Daher können sie einen Teil ihrer Leistungen selbst gestalten und einen individuellen Zusatzbeitrag festlegen, der von Kasse zu Kasse unterschiedlich hoch ist. 

    Auch die angebotenen Leistungen variieren je nach Krankenkasse. Ein Vergleich lohnt sich also, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden.

     

    Wie viel Geld kannst du durch den Wechsel deiner Krankenversicherung sparen?

    Durch einen günstigeren Zusatzbeitrag kannst du beispielsweise 30, 50 oder 100 € jährlich an Beiträgen sparen. Mit Hilfe von Bonusprogrammen sowie Zuschüssen der Krankenkasse sind allerdings auch mehrere hundert Euro jährlich möglich! Einige Krankenkassen erstatten dir Sport- oder Versicherungsbeiträge, zahlen Dir einen jährlich Zuschuss zu deiner Altersvorsorge oder mehr Geld für eine professionelle Zahnreinigung. Daher lohnt es sich nicht nur auf den Zusatzbeitrag zu achten.


    Beispiel zum Sparen durch geringeren Zusatzbeitrag

    Die einfachste Möglichkeit Geld zu sparen, ist durch den Wechsel zu einer gesetzlichen Krankenkasse mit einem niedrigeren Zusatzbeitrag, da der Zusatzbeitrag anteilig vom Bruttoeinkommen erhoben wird. Auch wenn Du durch Bonusprogramme eine höhere Ersparnis erzielen kannst, so ist diese Option mit keinerlei Aufwand verbunden.

    Bei einem Bruttogehalt von 3.000 € und einem Wechsel von einer Krankenkasse mit einem Zusatzbeitrag von 1,6 % zu einer mit einer Krankenkasse mit 1,1 % Zusatzbeitrag ergibt sich beispielsweise folgende Ersparnis:

     
    ● Zusatzbeitrag alte Krankenkasse (1,6 %)

    3.000 € × 1,6% = 48,00 € : 2 = 24,00 €


    ● Zusatzbeitrag neue Krankenkasse (1,1 %)

    3.000 € × 1,6% = 33,00 € : 2 = 16,50 €


    Durch den Wechsel zu einer Krankenkasse mit einem niedrigeren Zusatzbeitrag von 1,1 % anstelle von 1,6 % spart man bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 € monatlich etwa 90 €im Jahr. Die genaue Ersparnis hängt vom Bruttoeinkommen und dem jeweiligen Zusatzbeitrag der Krankenkasse ab, aber der Mechanismus bleibt derselbe.

     

    Wie läuft der Krankenkassenwechsel ab?

    ● Wenn die Mindestzeit von 12 Monaten bei Deiner derzeitigen Krankenkasse abgelaufen ist, wechselst Du mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende zu Deiner neuen Krankenkasse. Wenn du im Januar den Wechsel zur neuen Krankenkasse beantragst, beginnt Deine Mitgliedschaft am 1. April.

    ● Erhöht Deine Krankenkasse den Zusatzbeitrag, so hast Du ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, in dem der neue Zusatzbeitrag gilt.

    ● Deine derzeitige Krankenkasse wird beim Wechsel automatisch gekündigt. Deinen Arbeitgeber informierst du formlos über Deinen Krankenkassenwechsel.




    Welche Kriterien können verglichen werden?

    Alternative Medizin

    Alternative Heilmethoden, auch als "Komplementärmedizin" bekannt, umfassen verschiedene Behandlungsmethoden und Ansätze, die zusätzlich oder als Ersatz zu herkömmlichen medizinischen Verfahren angewendet werden. Sie zielen darauf ab, Körper und Geist ganzheitlich zu unterstützen und die Selbstheilungskräfte des Körpers zu aktivieren.

    Schwangerschaftsleistungen

    Werdende Mütter erhalten umfangreiche Schwangerschaftsleistungen, um eine gesunde Schwangerschaft und Geburt zu unterstützen. Individuelle Zusatzleistungen umfassen beispielsweise erweiterte Pränataldiagnostik, alternative Heilmethoden, Akupunktur bei Schwangerschaftsbeschwerden oder Zuschüsse zu Babybedarf und Stillberatung.

    Sportleistungen

    Deutschland fördert verschiedene Sport- und Gesundheitsprogramme, um einen aktiven und gesunden Lebensstil ihrer Versicherten zu unterstützen. Das beinhaltet finanzielle Zuschüsse oder Kostenübernahmen für bestimmte sportliche Aktivitäten und Gesundheitskurse, die präventiv wirken und helfen, Krankheiten vorzubeugen. Insgesamt variieren die Leistungen von Krankenkasse zu Krankenkasse.

    Zahnbehandlungen

    Versicherten wird eine Grundversorgung für zahnmedizinische Behandlungen angeboten, um die Zahngesundheit sicherzustellen.

    Darüber hinaus bieten viele Krankenkassen individuelle Zusatzleistungen wie Zahnzusatzversicherungen oder Bonusprogramme an, die weitergehende Zahnbehandlungen, ästhetische Maßnahmen oder hochwertigere Materialien teilweise abdecken können.

    Vorsorgeleistungen

    Die gesetzlichen Krankenkassen bieten umfassende Vorsorgeleistungen an, um Krankheiten frühzeitig zu erkennen und bestenfalls zu verhindern. Diese Vorsorgeuntersuchungen und Leistungen richten sich sowohl an Erwachsene als auch an Kinder und Jugendliche und werden in regelmäßigen Abständen empfohlen.

    Zusätzlich bieten viele Krankenkassen Bonusprogramme an, in denen Versicherte für die regelmäßige Inanspruchnahme von Vorsorgeleistungen Punkte sammeln und in Form von Prämien oder Boni belohnt werden können.

    Reiseschutzimpfungen

    Reiseschutzimpfungen sind Impfungen, die speziell für Auslandsreisen empfohlen werden, um sich vor Krankheiten zu schützen, die in bestimmten Regionen häufiger vorkommen oder ein erhöhtes Infektionsrisiko bergen. Diese Impfungen schützen nicht nur die Reisenden selbst, sondern tragen auch dazu bei, die Ausbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern.

    Die Kostenübernahme für Reiseschutzimpfungen ist keine gesetzliche Leistung der Krankenkassen. Dennoch übernehmen viele gesetzliche Krankenkassen die Kosten ganz oder teilweise, um die Gesundheitsvorsorge ihrer Versicherten auch im Ausland zu unterstützen. Versicherte sollten vorab prüfen, ob ihre Krankenkasse die Impfkosten übernimmt und ob es spezielle Voraussetzungen gibt, wie etwa die Nutzung bestimmter Impfzentren oder einen Nachweis der Impfung.

    Bonusprogramme

    Krankenkassen bieten Anreizprogramme, die Versicherte belohnen, wenn sie aktiv an ihrer Gesundheit arbeiten und präventive Maßnahmen nutzen. Ziel dieser Programme ist es, die Gesundheitsvorsorge zu fördern und das Bewusstsein für einen gesunden Lebensstil zu stärken. Teilnehmende Versicherte können durch die Erfüllung bestimmter Gesundheitsziele Punkte sammeln, die gegen Prämien oder finanzielle Boni eingelöst werden können.

    Serviceleistungen & Apps

    Auch der Kundenservice variiert je nach Kasse. Manche bieten persönliche Beratung und schnelle Erreichbarkeit, während andere verstärkt auf Online-Dienste setzen. Einige Krankenkassen bieten spezielle Programme wie Gesundheitsberatung oder Unterstützung bei der Pflege.

    Einige Krankenkassen bieten fortschrittliche digitale Services, wie Apps für die digitale Krankenkassenkarte, Gesundheits-Tracking oder telemedizinische Beratungen. Auch die Nutzung von E-Rezepten oder die Einreichung von Rechnungen online sind Angebote, die nicht jede Krankenkasse in gleichem Maße hat.



    Fragen rund um die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen

    Wie funktionieren die Bonus- und Vorteilsprogramme der Krankenkassen?

    Viele Krankenkassen bieten Programme, bei denen Versicherte für gesundheitsbewusstes Verhalten (z. B. Vorsorgeuntersuchungen, Fitness) Bonuspunkte oder Prämien erhalten. Die Prämien können z. B. Geldbeträge oder Zuschüsse für Gesundheitskurse umfassen.

    Wann ist es sinnvoll, eine Krankenzusatzversicherung abzuschließen?

    Eine Zusatzversicherung kann sinnvoll sein, wenn du besonderen Wert auf Leistungen wie Chefarztbehandlung, bessere Zahnersatzleistungen oder alternative Heilmethoden legst, die über die GKV-Leistungen hinausgehen.

    Bis wann gilt die studentische Krankenversicherung?

    Die studentische Krankenversicherung kann bis zum 30. Lebensjahr oder zum 14. Semester in Anspruch genommen werden, je nach individuellem Fall.

    Gibt es eine Beitragsrückerstattung in der GKV?

    Einige Krankenkassen bieten Prämien oder Beitragsrückerstattungen an, wenn Versicherte ein Jahr lang keine Leistungen in Anspruch nehmen. Dies variiert jedoch je nach Krankenkasse.

    Leistet die Krankenkasse auch im Ausland?

    Ja, in den EU-Ländern und Ländern mit Sozialversicherungsabkommen sind Notfallbehandlungen abgedeckt. Für Länder außerhalb der EU ist eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung ratsam, da die GKV dort nur in Ausnahmefällen Kosten übernimmt.

    Bezahlt die Krankenkasse eine professionelle Zahnreinigung?

    Die professionelle Zahnreinigung wird in der Regel nicht vollständig von der GKV übernommen, aber viele Krankenkassen bieten Zuschüsse an und manche zahlen sie vollständig. Hier lohnt sich ein Blick in die Leistungen deiner Krankenkasse.



    Fragen zur Versicherungspflicht und der freiwilligen Versicherung

    Wer ist in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert?

    ● Arbeitnehmer sind bis zu einem Jahresbruttoeinkommen von 69.300 € pflichtversichert. Danach kann alternativ in die private Krankenversicherung gewechselt werden.

    ● Selbstständige können sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichern oder eine private Krankenversicherung wählen.

    ● Kinder, Ehegatten sowie eingetragene Lebenspartner von Mitgliedern sind beitragsfrei familienversichert, wenn sie ihren Wohnsitz im Inland haben und ihr Einkommen 505 € nicht überschreit.

    Was ist eine Anwartschaftsversicherung in der GKV?

    Die Anwartschaftsversicherung sichert das Recht, in die GKV zurückzukehren, wenn du für eine Zeitspanne ins Ausland gehst oder privat versichert bist. Sie ist besonders relevant für Beamte oder bei einem längeren Auslandsaufenthalt.

    Kann ich als Beamter eine gesetzliche Krankenversicherung abschließen?

    Beamte haben grundsätzlich die Wahl, sich privat oder freiwillig gesetzlich zu versichern. Da Beamte Beihilfe vom Staat erhalten, wählen sie oft die private Versicherung. Eine freiwillige gesetzliche Versicherung ist jedoch möglich, wenn sie in den letzten Jahren gesetzlich versichert waren.

    Wie kann ich mich versichern, wenn ich kein Einkommen habe?

    Wer kein Einkommen hat, kann sich über die Familienversicherung (z. B. über den Ehepartner) kostenfrei mitversichern, falls die Voraussetzungen erfüllt sind. Ansonsten ist eine freiwillige Versicherung in der GKV möglich, wobei ein Mindestbeitrag erhoben wird.

    Kann ich mich als Arzt gesetzlich krankenversichern?

    Ja, angestellte Ärzte sind in der Regel gesetzlich versichert. Niedergelassene oder selbstständige Ärzte können sich freiwillig gesetzlich versichern oder in eine private Krankenversicherung wechseln.

    Kann ich mich als Existenzgründer gesetzlich versichern?

    Ja, als Existenzgründer besteht die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich zu versichern. Der Beitrag wird auf Basis des Einkommens berechnet, wobei ein Mindestbeitrag für Selbstständige gilt.

    Kann ich mich als Hausfrau oder -mann gesetzlich versichern?

    Wenn dein Partner gesetzlich versichert ist, kannst du dich über die Familienversicherung kostenfrei mitversichern, wenn du kein eigenes Einkommen hast. Ansonsten ist eine freiwillige Versicherung mit einem Mindestbeitrag möglich.

    Kann ich mich als Freiberufler gesetzlich krankenversichern?

    Freiberufler können sich freiwillig gesetzlich versichern. Der Beitrag orientiert sich an ihrem Einkommen. Es gilt jedoch ein Mindesteinkommen als Berechnungsgrundlage.

    Ich habe ein Kleingewerbe angemeldet. Kann ich mich gesetzlich versichern?

    Ja, als Kleingewerbetreibender kannst du dich freiwillig gesetzlich versichern. Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit.

    Wie bin ich während der Elternzeit gesetzlich versichert?

    Während der Elternzeit bleiben Arbeitnehmer, die vor der Elternzeit gesetzlich versichert waren, beitragsfrei in der GKV versichert. In vielen Fällen kannst du auch die Familienversicherung nutzen, wenn dein Partner gesetzlich versichert ist und die Voraussetzungen erfüllt sind.




    Kosten und Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung

    Wie viel kostet die gesetzliche Krankenversicherung für Arbeitnehmer?

    Der GKV-Beitrag für Arbeitnehmer beträgt rund 14,6 % des Bruttoeinkommens, zzgl. eines kassenindividuellen Zusatzbeitrags von durchschnittlich etwa 1,8 %. Der Beitrag wird je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Die Höchstgrenze richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze (2024: 5.050 € monatlich).

    Wie viel kostet die gesetzliche Krankenversicherung für Studenten?

    Studierende zahlen bis zum 30. Lebensjahr bzw. 14. Fachsemester den vergünstigten Studententarif, der 2024 bei rund 120–130 € monatlich liegt (abhängig von der Krankenkasse). Nach Ablauf dieser Fristen können sie sich freiwillig gesetzlich versichern, wobei die Beiträge dann höher sind.

    Wie viel kostet die gesetzliche Krankenversicherung für Rentner?

    Rentner zahlen ebenfalls 14,6 % ihres monatlichen Renteneinkommens plus Zusatzbeitrag. Die gesetzliche Rentenversicherung übernimmt den halben Beitragssatz für pflichtversicherte Rentner. Für Rentner mit weiteren Einnahmen (z. B. Mieteinnahmen) gelten auch hierfür Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

    Wie viel kostet die gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige?

    Selbstständige zahlen einen einkommensabhängigen Beitragssatz von 14 % oder 14,6 % plus Zusatzbeitrag. Es gibt einen Mindestbeitrag, der auf einem fiktiven Mindesteinkommen basiert (2024: 1.131,67 € monatlich), was zu einem Mindestbeitrag von etwa 200–250 € monatlich führt, je nach Krankenkasse.

    Was ist die Versicherungspflichtgrenze?

    Die Versicherungspflichtgrenze ist die Einkommensgrenze, ab der Arbeitnehmer die Wahl haben, in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. 2024 liegt sie bei 66.600 € brutto pro Jahr (5.550 € monatlich).

    Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?

    Die Beitragsbemessungsgrenze gibt den maximalen Betrag an, auf dessen Grundlage die Beiträge zur GKV berechnet werden. 2024 liegt sie bei 5.050 € monatlich. Einkommen oberhalb dieser Grenze wird nicht für die Berechnung des GKV-Beitrags herangezogen.

    Welche Zuzahlungen muss ich leisten?

    Versicherte müssen in der Regel Zuzahlungen zu bestimmten Leistungen leisten, wie:

    - 10 € pro Tag für stationäre Krankenhausaufenthalte (bis max. 28 Tage im Jahr)
    - 10 % der Kosten für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel (mindestens 5 €, maximal 10 €)
    - 5 € bis 10 € für Fahrtkosten, z. B. zum Krankenhaus
    - Zuzahlungen für bestimmte Rehabilitationsmaßnahmen und häusliche Krankenpflege Es gibt eine jährliche Belastungsgrenze von 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens, für chronisch Kranke liegt diese bei 1 %.



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