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Häufig gestellte Fragen
Abwicklungs- & Wechselprozess
Wann gilt der Krankenkassenwechsel als erfolgreich?
Sobald der Kunde zu seiner neuen Krankenkasse gewechselt ist, also 2 volle Monate zum Monatsende. Beim beantragten Wechsel im Dezember 2024 beginnt die neue Mitgliedschaft beispielsweise zum 01.03.2025.
Wann erhalte ich meine Provision?
Nachdem das Geld von der Krankenkasse bei uns eingegangen ist, erhältst du innerhalb von zwei Wochen deine Provision.
Muss ich mich während des Wechselprozesses um etwas kümmern?
Das brauchst du nicht! Wir betreuen den Kunden ab dem Abschlusszeitpunkt und ersparen dir damit viel Zeit. So kannst du dich auf das konzentrieren, was wichtig ist und brauchst minimalen Aufwand.
Werden Kunden, die über meinen Link gewechselt haben, automatisch auf mich geschlüsselt?
Alle Kunden die über deinen Link die Krankenkasse auf KassenKompass wechseln werden automatisch dir zugeordnet. Wir pflegen zu jedem Makler eine Übersicht der Wechsel mit aktuellem Status.
Betreut ihr den Kunden zu Fragen der gesetzlichen Krankenversicherung?
Ja. Außerdem helfen wir dem Kunden unkompliziert und schnellstmöglich ihren Bonus zu erhalten. Das läuft alles automatisiert online über KassenKompass. Und der zufriedene Kunde empfiehlt dich nach ausgezahltem Bonus sicherlich gerne weiter.
Gibt es einen Fragebaum speziell für den Vertrieb durch Makler?
Nach Belieben kannst du neben unserem vollständigen Fragebaum auch eine Version nur mit Versicherungen + Beitrag erstellen. Auf diese Weise wird der Nutzen des Wechsels für den Kunden noch leichter ersichtlich und er Vertrieb von Versicherungen für dich ebenfalls. Ein Beispiel für den kürzeren Fragebaum sieht so aus: https://kassenkompass.de/versicherungsvermittler/
Fehlerhafte Anträge
Wie kann ich ein falsch angegebenes Antragsdatum korrigieren?
Für Korrekturen wende dich bitte an KassenKompass. Gebe das richtige Antragsdatum sowie den Grund der Korrektur an. Wir nehmen die Anpassung vor und beheben den Fehler umgehend.
E-Mail: antrag@kassenkompass.de
Telefon: +49 1573 8228846
Was mache ich, wenn mein Kunde aus Versehen zur falschen Krankenkasse gewechselt ist?
Falls ein Wechsel zur falschen Krankenkasse erfolgt ist, hat der Kunde 14 Tage Zeit, schriftlich von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein erneuter Wechsel erst nach einer Mindestbindungsfrist von 12 Monaten möglich.
Sonderfälle
Kann ich meinen Kunden rückwirkend wechseln lassen, wenn er vor einem Monat den Arbeitgeber gewechselt hat?
Ein Krankenkassenwechsel ist bis zu 14 Tage rückwirkend zum Statuswechsel (z. B. Arbeitgeberwechsel) möglich. Nach Ablauf dieser 14 Tage gelten die regulären Kündigungsfristen: zwei Monate Kündigungsfrist, gültig ab dem nächsten Ersten des Monats.
Ausnahme: Handelt es sich um einen vorherigen Familienversicherten, der nicht innerhalb der 14 Tage wechselt, ist dieser für 12 Monate oder bis zur nächsten Beitragsanpassung an seine bisherige Krankenkasse gebunden.
Kann ein familienversicherter Kunde die Krankenkasse wechseln?
Familienversicherte können nicht eigenständig die Krankenkasse wechseln, da sie vom Hauptversicherten abhängig sind. Ein Wechsel ist nur möglich, wenn der Hauptversicherte wechselt. Dabei werden alle familienversicherten Angehörigen automatisch mit der neuen Krankenkasse versichert.
Kann eine Kundin während der Schwangerschaft die Krankenkasse wechseln?
Ja, auch während der Schwangerschaft ist ein Krankenkassenwechsel möglich. Der Versicherungsschutz bleibt dabei vollständig erhalten, sodass keinerlei Versorgungslücken entstehen.
Mein Kunde hat eine Zuzahlungsbefreiung. Wie gehe ich vor?
Kontaktiere die bisherige Krankenkasse und informiere sie darüber, dass die bereits geleistete Zuzahlungsbefreiung an die neue Krankenkasse übermittelt werden soll. So kann der Status ohne Unterbrechung übernommen werden.