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    Sonderkündigungsrecht 2025 bei gesetzlichen Krankenkassen: Wann du sofort wechseln kannst

    Viele Versicherte wissen nicht, dass sie ihre Krankenkasse sofort wechseln können, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Sonderkündigungsrecht bietet dir die Möglichkeit, deine Krankenkasse außerhalb der regulären Bindefrist von 12 Monaten zu verlassen. Wichtig: Auch bei einer Sonderkündigung gilt eine zweimonatige Kündigungsfrist. Die neue Krankenkasse übernimmt die Kündigung für dich.

    Wann gilt das Sonderkündigungsrecht?

    Das Sonderkündigungsrecht greift, wenn deine Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht. In diesem Fall kannst du sofort wechseln, ohne die üblichen 12 Monate Bindefrist abzuwarten.

    Durchschnittlicher Zusatzbeitrag:

    2024: 1,7 %

    2025: 2,5 %

    Hinzu kommt der gesetzlich festgelegte Grundbeitrag von 14,6 %, der für alle Krankenkassen einheitlich ist.

    Wann wirst du informiert?

    Deine Krankenkasse muss dich spätestens einen Monat vor der Beitragssteigerung schriftlich über das Sonderkündigungsrecht und die neuen Beiträge informieren. Sollte diese Mitteilung verspätet erfolgen, verlängert sich deine Frist zur Kündigung entsprechend. Beachte, dass du den erhöhten Beitrag weiterhin zahlen musst, bis der Wechsel vollzogen ist.

    Ein Sonderkündigungsrecht hast du auch, wenn sich deine Krankenkasse mit einer anderen fusioniert und dadurch ein höherer Zusatzbeitrag erhoben wird.

    So nutzt du dein Sonderkündigungsrecht:

    1. Neue Krankenkasse wählen: Vergleiche alternative Krankenkassen in Bezug auf Zusatzbeiträge und Leistungen. Ein Vergleich hilft dir, eine Kasse zu finden, die besser zu deinen Bedürfnissen passt.

    2. Mitgliedsantrag stellen: Beantrage die Mitgliedschaft bei deiner neuen Krankenkasse. Seit dem 1. Januar 2021 kündigt deine neue Kasse automatisch deine bisherige Mitgliedschaft.

    3. Bestätigung abwarten: Nach erfolgreichem Wechsel erhältst du eine Bestätigung, die du deinem Arbeitgeber oder anderen relevanten Stellen vorlegen kannst.

    Gut zu wissen

    Deinen Arbeitgeber informierst du formlos über den Wechsel. Von KassenKompass erhältst du ein Schreiben, das du einfach weiterleiten kannst. Deine neue Krankenkasse übermittelt deinem Arbeitgeber die notwendigen Informationen elektronisch. Nutze dein Sonderkündigungsrecht, wenn deine Krankenkasse die Beiträge erhöht oder Leistungen reduziert. Ein Wechsel kann dir helfen, bessere Leistungen zu erhalten und Geld zu sparen.

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