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    Familienversicherung – So profitierst du von der kostenlosen Mitversicherung

    Die Familienversicherung ist ein wichtiger Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Sie ermöglicht es, Ehepartner und Kinder unter bestimmten Bedingungen kostenfrei mitzuversichern – eine große finanzielle Entlastung für Familien. In diesem Ratgeber erfährst du, wer familienversichert werden kann, welche Voraussetzungen gelten und worauf du achten solltest.

    Was ist die Familienversicherung?

    Die Familienversicherung erlaubt es, nicht erwerbstätige Angehörige ohne zusätzliche Beiträge über die gesetzliche Krankenversicherung mitzuversichern. Dazu zählen in erster Linie Kinder sowie Ehepartner, sofern sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

    Wer kann familienversichert werden?

    Kinder

    Kinder können beitragsfrei mitversichert werden, solange sie sich in der Ausbildung oder im Studium befinden:

    – Bis 18 Jahre: Grundsätzlich familienversichert.
    – Bis 23 Jahre: Familienversicherung möglich, wenn das Kind nicht erwerbstätig ist.
    – Bis 25 Jahre: Familienversicherung weiterhin möglich, wenn sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung oder einem Studium befindet.

    Stiefkinder, Enkel und Pflegekinder können ebenfalls familienversichert werden, sofern sie überwiegend vom Mitglied unterhalten werden.

    Ehepartner

    Ehepartner können in die Familienversicherung aufgenommen werden, wenn sie nicht mehr als 535 Euro monatlich verdienen (Stand 2025). Bei einem Minijob gilt eine besondere Regelung: Das Einkommen darf die Minijob-Grenze von 556 Euro pro Monat nicht überschreiten.

    Voraussetzungen für die Familienversicherung

    Damit ein Angehöriger in die Familienversicherung aufgenommen werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

    1. Der Versicherte muss gesetzlich versichert sein und die Mitversicherung für Angehörige beantragen.
    2. Der mitversicherte Angehörige muss in Deutschland wohnen und seinen gewöhnlichen Wohnsitz hier haben.
    3. Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden – für reguläre Beschäftigungen liegt die Grenze bei 535 Euro monatlich, für Minijobber bei 556 Euro.
    4. Keine hauptberufliche Selbstständigkeit – Selbstständige mit Haupterwerb können nicht familienversichert werden.
    5. Bestimmte Berufsgruppen sind ausgeschlossen, darunter Beamte, Richter, Soldaten und Geistliche.

    Wichtige Tipps für Familien

    – Einkommensgrenzen beachten: Regelmäßig prüfen, ob die Einkommens- und Altersgrenzen noch eingehalten werden.
    Veränderungen rechtzeitig melden: Falls ein Familienmitglied die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, sollte eine eigene Versicherung frühzeitig organisiert werden.
    Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung während der Elternzeit: Elternzeit, Mutterschaftsgeld und Elterngeld sind beitragsfrei und ermöglichen unter bestimmten Umständen eine Rückkehr in die GKV.

    Fazit

    Die Familienversicherung bietet Familien eine wertvolle Möglichkeit, Angehörige kostenfrei mitzuversichern – vorausgesetzt, die Bedingungen werden erfüllt. Durch regelmäßige Überprüfung und Anpassung bei Veränderungen bleibt die Absicherung bestehen. Nutze diesen Vorteil und spare langfristig Kosten bei der Gesundheitsvorsorge am einfachsten über einen Vergleich mit KassenKompass.

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